Datenschutzerklärung

Datenschutzvereinbarung laut EU-DSGVO

Liebe (werdende) Eltern,


der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig und natürlich auch gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind alle Hebammen verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Den nachfolgenden Informationen können Sie entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz und die Datenverarbeitung haben.


Art und Zweck der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Hebammentätigkeit als auch zur Kontaktaufnahme (telefonisch, postalisch oder per E-Mail) werden personenbezogene Daten der Frau wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen sensiblen, medizinischen Befunde und Diagnosen. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend dem Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

 


Empfänger Ihrer Daten

Die Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn die durch die Hebamme betreute Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Medizinisch erforderlichen Daten, wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Frau hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Frau nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, vorwiegend den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber durch die Hebamme durch die Nutzung der abrechnungssoftware hebamio.

Bei privat versicherten Frauen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung durch die Hebamme direkt gegenüber der betreuenden Frau.

Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Frau ein medizinisches Labor (Labor Volkmann in Karlsruhe).


Speicherung Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung bzw. der Kurs abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG) danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach §630 Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind.


Ihr Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und ihr Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Im Falle eines Widerrufs werden ihre Daten nach ablauf gesetzlicher fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem zugang der widerrufserklärung gelöscht. ein widerruf muss schriftlich an folgende adresse gerichtet werden:
michelle Krieger
merowingerstr. 12
76829 landau

 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die EU-DSGVO Artikel 9 Absatz 2 lit. h) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  §22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b).

 

Verantwortliche für die Datenverarbeitung

Hebamme Michelle Krieger

Merowingerstr 12

76829 Landau 

0157/54372040

hebamme.michelle.krieger@gmail.com

 

 

 

 

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